Allgemeine Geschäftsbedingungen der monströös Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ bezeichnet) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen der monströös Gesellschaft bürgerlichen Rechts , vertreten durch deren geschäftsführende Gesellschafter (nachfolgend „monströös“ genannt) und den Kunden und/oder Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“ genannt) von monströös für sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten daraus. Der Einbezug dieser AGB in die rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen monströös und dem Kunden folgt den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Urheberrechtsschutz, Nutzungsrechte
2.1.
Sämtliche Leistungen von monströös, insbesondere aber nicht abschließend Entwürfe und Werkzeichnungen, (nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Werk“ oder „Werke“ genannt) sind nach dem Urheberrechtsgesetz (nachfolgend „UrhG“ genannt) geschützt. Die Vorschriften des UrhG sind zwischen monströös und dem Kunden auch in dem Fall anwendbar, sofern für Werke von monströös die nach dem UrhG vorausgesetzte Schöpfungshöhe nicht erreicht sein sollte. Vorschläge und/oder Weisungen und/oder sonstige Anregungen begründen ausdrücklich kein Miturheberrecht des Kunden neben monströös an dem Werk.
2.2
Die Werke von monströös dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung weder im Original noch in der Reproduktion noch sonst wie geändert werden. Sofern nicht abweichend vereinbart gilt dies auch für die Urheberbezeichnung.
2.3
Der Umfang der Nutzungsberechtigung des Werkes durch den Kunden bestimmt sich nach gegebenenfalls nach der ergänzenden individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen monströös und dem Kunden. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung gelten einfache nicht übertragbare Nutzungsrechte nur in dem Umfang übertragen, wie dies der vom Kunden bei Auftragserteilung an monströös nachweislich erkennbar gemachte Vertragszweck erfordert.
2.4.
Die nach diesen AGB und gegebenenfalls durch ergänzende Individualvereinbarung vereinbarten Nutzungsrechte werden durch monströös mit dem Erhalt der vollständigen Zahlung des vom Kunden geschuldeten, vereinbarten Honorars zuzüglich gegebenenfalls geschuldeter Umsatzsteuer eingeräumt. Soweit für die Nutzungsrechtseinräumung und/oder die Werkleistung kein Honorar zwischen monströös und dem Kunden vereinbart ist, gilt das dafür nach dem bei Vertragsschluss geltenden Vergütungstarifvertrag der Allianz deutscher Designer (AGD) e. V. und den Selbständigen Design Studios (SDSt) e. V. bestimmte Honorar als vereinbart.
2.5
Die Benutzung des Werks im Rahmen von Wiederholungen (z. B. Nachauflagen) und/oder Mehrfachnutzungen (z. B. anderes Produkt als das Vertragsgegenständliche) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von monströös.
2.6
Der Kunde ist nur nach Zustimmung von monströös berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen; sofern die Zustimmung erteilt wird, bleibt der Kunde gegenüber monströös für alle Pflichten unter diesem Vertrag subsidiär haftbar.
2.7.
monströös kann vom Kunden detailliert Auskunft über den Umfang der erfolgten Nutzung des Werks verlangen.
2.8.
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart bleibt monströös Eigentümerin an sämtlichen Sachen, die das Werk und/oder sonstige vertragsgegenständliche Leistungen von monströös ganz und/oder teilweise enthalten und/oder verkörpern. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Überlassung solcher Sachen, diese innerhalb angemessener Frist oder auf Verlangen von monströös am Ort deren Geschäftssitzes herauszugeben.
2.9.
monströös bleibt ungeachtet der Nutzungsrechteeinräumung an den Kunden in jedem Fall dazu berechtigt, das Werk ganz und/oder in Teilen als Referenz und zur Bewerbung des eigenen Unternehmens im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung sowie Sendung und/oder Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Vorführung bzw. Aufführung zu zeitlich und örtlich unbeschränkt zu nutzen und/oder dies den an der Werkerstellung schöpferisch beteiligten Gesellschaftern zu erlauben.
3. Honorar
3.1
Der Entwurf des Werks und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechts nach Maßgabe dieser AGB bilden eine einheitliche Leistung. Für diese berechnet monströös:
- das vereinbarte, bzw. soweit kein Honorar individuell vereinbart ist, das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
- das Werkzeichnungshonorar.
3.2
Soweit nicht abweichend vereinbart richtet sich die Höhe des Honorars nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen des Vergütungstarifvertrags der Allianz deutscher Designer (AGD) e. V. und den Selbständigen Design Studios (SDSt) e. V..
3.3.
Die Leistungen von monströös sind für den Kunden grundsätzlich entgeltpflichtig. Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Fälligkeit des Honorars
4.1
Das Honorar wird zu 30% bei Auftragserteilung und zu 70% bei Ablieferung und Abnahme des als im Wesentlichen vertragsgemäß geltenden Werks sofort nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung des Werks in Teilabschnitten bestimmt sich das anteilige Honorar für den jeweiligen Teil. Bei Fertigstellung der beauftragten Leistung wird das Werk – bzw. soweit das Werk in Teilabschnitten abgenommen werden kann, der fertig gestellte Teil des Werks - dem Kunden zur Prüfung und Billigung vorgelegt. Der Kunde teilt monströös sodann innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mit, ob der Kunde die Leistungen als vertragsgemäß betrachtet oder aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Sofern monströös eine entsprechende Nachricht des Kunden nicht innerhalb der genannten Frist nach erfolgter Ablieferung des Werks zugeht, gilt das Leistungsergebnis als im Wesentlichen vertragsgemäß und abgenommen.
4.2
Erstreckt sich die Ausführung über einen längeren Zeitraum als drei Monate, so kann monströös angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Arbeitsaufwand vergütet verlangen.
4.3
Der Kunde kann nur mit einer rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderung gegen monströös aufrechnen.
4.4
Dem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4.5
Die Honorare unterliegen der Umsatzsteuer, so dass sich diese jeweils zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.
5. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Die Herausgabe von Rohdaten erfolgt nur dann, wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist. Dies beinhaltet den Mehrpreis für die Herausgabe dieser Daten.
5.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten der Werke und/oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz u.a.) sind vom Kunden nach Rechnungsstellung zu erstatten.
5.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden zur Erledigung des Auftrags erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen vom Kunden an monströös erstattet. monströös kann vom Kunden einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen.
5.4
Soweit monströös auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, verpflichtet sich der Kunde gegenüber monströös, letztere von allen Ansprüchen und Forderungen daraus freizustellen.
5.5
Die Vergütungen der Leistungen nach Ziffern 5.1 bis 5.4 werden unmittelbar nach Rechnungsstellung an den Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus vorstehendem nichts Abweichendes ergibt. Die Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Lieferung, Verjährung
6.1
Erfüllungs- und Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von monströös, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten für den Erfüllungsund Leistungsort die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern sich monströös durch schriftliche Vereinbarung zum Versand der Werke verpflichtet, wird dieser für den Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgeführt. Die Haftung von monströös ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Gefahr der Verschlechterung und/oder des Untergangs des Werks geht mit Übergabe des Werkes an die mit dem Versand beauftragte Transportperson auf den Kunden über.
6.2
Liefertermine sind verbindlich, wenn diese von monströös schriftlich zugesagt wurden und der Kunde selbst die von ihm zur Verfügung zu stellenden und/oder zu liefernden Daten und Unterlagen innerhalb der dafür vereinbarten Fristen an monströös übergibt.
6.3
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gegen monströös beträgt ein Jahr. Im Falle der Eigenschaft des Kunden als Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Korrektur und Produktionsüberwachung
7.1
Vor Produktionsbeginn sind monströös die Korrekturmuster vorzulegen.
7.2
Die Produktion wird von monströös nur überwacht, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist monströös ermächtigt und bevollmächtigt, alle erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen und Weisungen zu erteilen. Die damit einhergehenden Kosten trägt der Kunde.
8. Haftung
8.1.
monströös übernimmt keine Prüfung der Werke auf deren wettbewerbsrechtliche und/oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, insbesondere auch nicht, ob gegebenenfalls kollidierende Rechte Dritter solcher Art bestehen.
monströös übernimmt daher keine Haftung dafür. Ebenso wird keine Haftung für die rechtliche Schutzfähigkeit der Werke übernommen. Soweit der Kunde an monströös selbst eigene Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung der Werke macht und/oder Gestaltungsvorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) zur Verfügung stellt, schließt monströös die eigene Haftung dafür aus, dass die Gestaltung des Werks unter Verwendung dieser Vorgaben des Kunden etwaige Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde garantiert, dass die Benutzung etwaig von ihm an monströös überlassener Vorlagen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, monströös von allen Ansprüchen Dritter einschließlich Rechtsverfolgungskosten freizustellen, die Dritte gegen monströös geltend machen.
8.2
Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung der Werke die alleinige Verantwortung für deren Richtigkeit, insbesondere die Richtigkeit von Bild und Text. Die Genehmigung kann auch durch schlüssiges Verhalten des Kunden erklärt werden.
8.3
Soweit monströös auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen, d. h. Leistungen die außerhalb der Sphäre von monströös von Dritten erbracht werden sollen, in dessen Namen und für dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet monströös nicht für die Leistungen und Ergebnisse solcher Dritter. Sofern und soweit monströös gegen Dritte eigene Haftungsansprüche erlangen sollte, wird monströös diese Ansprüche an den Kunden abtreten.
8.4
Die Prüfung und Freigabe der Werke bzw. der Produktion und deren Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich durch den Kunden. Sofern der Kunde die Freigabe der Werke bzw. Produktion – in Teilen oder insgesamt ausnahmsweise an monströös delegiert, stellt er monströös von der Haftung frei.
8.5
Unbeschadet der Regelungen dieser AGB im Übrigen haftet monströös
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen;
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Pflicht verletzt ist, beschränkt auf den typisch vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Ansprüche Dritter sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;
- aus Garantie in voller Höhe.
8.6
Im Übrigen haftet monströös nicht.
9.
Belegexemplare Von vervielfältigten Werken sind monströös mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die monströös auch im Rahmen von Eigenwerbung in allen branchenüblichen Nutzungsarten verwenden darf.
10.
Gestaltungsfreiheit Zwischen dem Kunden und monströös besteht Einigkeit, dass für monströös im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht.
9.
Schlussbestimmungen
9.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen unter diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen für den Gerichtssand und den Erfüllungsort.
Berlin, Mai 2019
monströös Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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